Subject: Re: NetBSD e. V.
To: None <bsieker@rvs.uni-bielefeld.de>
From: =?ISO-8859-1?Q?Timo_Sch=F6ler?= <eclipser23@web.de>
List: regional-de
Date: 01/21/2005 20:53:40
On 21.01.2005, 20:46 Bernd Sieker wrote:

> On 20.01.05, 23:16:43, Martin Husemann wrote:
>>
>> Mit der Gemeinn?tzigkeit ist es, glaube ich, so, dass das Finanzamt 
>> (nach
>> *langer* Pr?fungszeit) den Verein einmal anerkennt und dann bis auf 
>> Wiederruf
>
> Ich kann nur fuer NRW sprechen, da wird ziemlich schnell eine
> vorlaeufige Erlaubnis erteilt, Spendenquittungen ausstellen zu
> duerfen. Ist nur schlecht, wenn sich dann nach der langen Pruefung
> herausstellt, dass es nix is. Dann mus man alles zurueckzahlen,
> auch die Steuern, die evnetuelle Spender im guten Glauben gespart
> haben.

also ist hier vorsicht geboten...

>
>> (z.B. bei Unstimmigkeiten in der Buchf?hrung oder externen Protesten)
>> den Status beibeh?lt.
>>
>> Um gemeinn?tzig zu sein braucht man nichts zu F?rdern oder wirklich 
>> der
>> Gemeinheit n?tzen - Forschung ist explizit auch ein gemeinn?tziges 
>> Ziel.
>> Das Vereinsziel muss nur halt nicht "viel Geld machen" sein, und es 
>> mu?
>> jeder mitmachen k?nnen (also nicht nur alle, die ins Kegelzenter foo 
>> gehen,
>> oder in Kleingartenkolonie bar eine Parzelle haben). Das ist f?r 
>> NetBSD e.V.
>> also gar kein Problem.
>
> Vorsicht, so einfach ist das nicht!
>
> Erstmal gibt es zwei Arten der Gemeinnuetzigkeit, die erste (einfach)
> betrifft z. B.  Sportvereine, die in erster Linie Ihren Mitgliedern
> nuetzen, und nicht so sehr der Allgemeinheit. Spenden an solche
> Vereine sind _nicht_ steuerabzugsfaehig! Der Vorteil, den solche
> Vereine von der Gemeinnuetzigkeit haben, ist, dass sie von der
> Gewerbesteuer befreit sind. "Foerderung der Geselligkeit unter den
> Mitgleider", sprich Saufgelage in Kegelvereinen, ist uebrigens
> nirgendwo als gemeinnuetzig anerkannt.
>
> Der Zweite Typ sind die, die tatsaechlich der Allgemeinheit nuetzen,
> die Ziele, die der Verein hierzu verfolgen kann, sind ziemlich
> genau festgelegt, deren Einhaltung wird regelmaessig vom Finanzamt
> nachgeprueft. Bildung und Erziehung passt hier z. B. ins Bild.

wie ich schon anklingen liess, war ich involviert in die gruendung der 
http://kryptoev.de -- hier greift der zweite typ gemeinnuetzigkeit; so 
schwer ist das nicht, man muss es nur richtig formulieren.

> Die Vereinsziele, und auch die Mittel, wie diese Ziele erreicht
> werden sollen, muessen in der Satzung festgehalten werden. (Ich
> bin uebrigens der Autor der ersten Entwuerfe der Satzung auf
> nuxi.homeunix.org, der Teil mit den Zielen ist, der mir noch am
> meisten Sorgen macht, aber evtl. kann das Finanzamt da beraten.

http://kryptoev.de/satzung.htm

gruezi,

timo