Subject: Re: NetBSD e. V.
To: None <regional-de@NetBSD.org>
From: Bernd Sieker <bsieker@rvs.uni-bielefeld.de>
List: regional-de
Date: 01/21/2005 20:46:46
On 20.01.05, 23:16:43, Martin Husemann wrote:
> 
> Mit der Gemeinn?tzigkeit ist es, glaube ich, so, dass das Finanzamt (nach
> *langer* Pr?fungszeit) den Verein einmal anerkennt und dann bis auf Wiederruf

Ich kann nur fuer NRW sprechen, da wird ziemlich schnell eine
vorlaeufige Erlaubnis erteilt, Spendenquittungen ausstellen zu
duerfen. Ist nur schlecht, wenn sich dann nach der langen Pruefung
herausstellt, dass es nix is. Dann mus man alles zurueckzahlen,
auch die Steuern, die evnetuelle Spender im guten Glauben gespart
haben.

> (z.B. bei Unstimmigkeiten in der Buchf?hrung oder externen Protesten) 
> den Status beibeh?lt.
> 
> Um gemeinn?tzig zu sein braucht man nichts zu F?rdern oder wirklich der
> Gemeinheit n?tzen - Forschung ist explizit auch ein gemeinn?tziges Ziel.
> Das Vereinsziel muss nur halt nicht "viel Geld machen" sein, und es mu?
> jeder mitmachen k?nnen (also nicht nur alle, die ins Kegelzenter foo gehen,
> oder in Kleingartenkolonie bar eine Parzelle haben). Das ist f?r NetBSD e.V.
> also gar kein Problem.

Vorsicht, so einfach ist das nicht!

Erstmal gibt es zwei Arten der Gemeinnuetzigkeit, die erste (einfach)
betrifft z. B.  Sportvereine, die in erster Linie Ihren Mitgliedern
nuetzen, und nicht so sehr der Allgemeinheit. Spenden an solche
Vereine sind _nicht_ steuerabzugsfaehig! Der Vorteil, den solche
Vereine von der Gemeinnuetzigkeit haben, ist, dass sie von der
Gewerbesteuer befreit sind. "Foerderung der Geselligkeit unter den
Mitgleider", sprich Saufgelage in Kegelvereinen, ist uebrigens
nirgendwo als gemeinnuetzig anerkannt.

Der Zweite Typ sind die, die tatsaechlich der Allgemeinheit nuetzen,
die Ziele, die der Verein hierzu verfolgen kann, sind ziemlich
genau festgelegt, deren Einhaltung wird regelmaessig vom Finanzamt
nachgeprueft. Bildung und Erziehung passt hier z. B. ins Bild.

Die Vereinsziele, und auch die Mittel, wie diese Ziele erreicht
werden sollen, muessen in der Satzung festgehalten werden. (Ich
bin uebrigens der Autor der ersten Entwuerfe der Satzung auf
nuxi.homeunix.org, der Teil mit den Zielen ist, der mir noch am
meisten Sorgen macht, aber evtl. kann das Finanzamt da beraten.

> 
> Gru?
> 
> Martin

-- 
Bernd Sieker

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		-- Greywolf